Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Suizidbeihilfe im Frühjahr 2020 aufgehoben. In der Begründung wird auf das Recht auf Selbstbestimmung abgehoben. Angesichts der Neuregelung stellt sich die Frage, wie weit Autonomie gehen darf? Sollen und dürfen Ärzte Menschen durch geeignete Medikamente helfen, die sich umbringen wollen? Wie kann Missbrauch vermieden werden? Dürfen Gesundheitsberufe und insbesondere Palliativkräfte Menschen lindernd begleiten die sich umbringen wollen oder die Nahrung einstellen?
Do 26.11.2020
16.00 Uhr – 20.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Teilnehmerzahl max.: 20
Die Weiterbildung bietet sich für alle im Gesundheitswesen Tätigen und interessierte an, um mehr Wissen zum viel diskutierten Thema Suizidbeihilfe, Sterbehilfe, Sterbefasten zu bekommen.
Anerkennung für Fortbildungspunkte der Ärztekammer (CME) möglich.
Erwerb umfassender Kenntnisse in den dazu einschlägigen medizinrechtlichen und ethischen Fragestellungen, die sich angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum §217 StGB stellen.
45,00 € inkl. Getränken
Die Kosten sind vor Kursbeginn und nach Rechnungsstellung zu überweisen.
Dozenten

Dr. med. Christoph Gerhard – Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Christoph Gerhard ist der wissenschaftliche Leiter der Niederrheinischen Akademie. Er ist Palliativmediziner, Medizinethiker, Neurologe und spezieller Schmerztherapeut.
Veranstaltungsort
Niederrheinische Akademie für medizinische
Fort- und Weiterbildung UG (haftungsbeschränkt)
Duisburger Straße 168
46535 Dinslaken