11.10. - 13.10.2023

ACP – Advance Care Planning – Modul 1 und Modul 2

Advance Care Planning hat zum Ziel, Menschen auf mögliche Szenarien bei Nichteinwilligungsfähigkeit vorzubereiten, ihren Wünschen und vor allem individuellen Grenzen verbindlichen Raum zu geben und damit Autonomie, Sicherheit und Würde zu ermöglichen. Um dies zu erreichen ist eine vorausschauende und vorausplanende Kommunikation notwendig.

Advance Care Planning (ACP) bietet spezifische Verfahren für diesen professionell begleiteten Kommunikationsprozess an, um die individuellen Behandlungswünsche im lebensweltlich orientierten Dialog zu erfassen, zu reflektieren, zu aktualisieren und in der Medizinwelt durchzusetzen. In § 132 g SGB V ist die Finanzierung des Angebotes in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen verankert. 

Das modulare Weiterbildungsseminar umfasst 48 Seminarstunden. Es folgt ein Praxisteil von 12 Stunden (wenn für Ihre berufliche Situation erforderlich, nach Absprache separat buchbar). 

Praxisphase: Die Teilnehmenden führen mindestens sieben Beratungsprozesse parallel zur Kursweiterbildung alleinverantwortlich in ihrer Praxis durch. Sie reflektieren Beratungsprozesse im Kurs. Die Teilnehmenden führen dann im Praxismodul mindestens zwei Beratungsprozesse unter Begleitung mit insgesamt vier Gesprächen mit dem Dozenten durch.

Curriculum: Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA)

Termine

Teil 1:

Mi 11. – Fr. 13. Oktober (Modul 1)
nach den Richtlinien des SGB 5 statt und qualifiziert zum Gesprächsbegleiter zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung.
9.00 Uhr – 16.30 Uhr

Termin Teil 2 folgt in Kürze

Unterrichtseinheiten: 48 + 7 eigene Beratungsprozesse +  moderierte Praxis im Pflegeheim (wenn erforderlich, muss nach Absprache separat gebucht werden.)

Teilnehmerzahl: mind. 10 –  max. 15

 

Zielgruppe

Examinierte Pflegende (Krankenpflege/Altenpflege/Kinderkrankenpflege), Heilpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaftler*innen, Ärzt*innen.

Voraussetzungen

Oben genannte Ausbildung oder Studium und mindestens 3-jährige Berufserfahrung im relevanten Themenfeld (Pflegeheim, Palliative Care oder Behindertenhilfe) in den letzten 8 Jahren.

Abschluss

Weiterbildungszertifikat berechtigt zur Abrechnung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g SGB V in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
(1 Stelle pro 400 Bewohner, bzw. anteilig) Hierfür müssen alle Module (Modul 1 März und Modul 2 Oktober) sowie der Praxisteil erbracht werden.

Veranstaltungsgebühren

990,00 € inkl. Getränken und Mittagessen für die 48 Std. (zwei Module) inklusive Supervision der sieben eigenen Beratungsprozesse.

Ein Praxisteil von 12 Stunden muss separat gebucht werden und findet in einem kooperierenden Pflegeheim statt (wird separat berechnet). Der Praxisteil kann in Absprache in  Kleingruppen oder im Einzelcoachings absolviert werden. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.

Die Kosten sind vor Kursbeginn und nach Rechnungsstellung zu überweisen.

Dozenten

Dr. med. Christoph Gerhard

Dr. med. Christoph Gerhard – Wissenschaftliche Leitung und Dozent

Dr. med. Christoph Gerhard ist der wissenschaftliche Leiter und Dozent der Niederrheinischen Akademie. Er ist Palliativmediziner, Medizinethiker, Neurologe und spezieller Schmerztherapeut. 

 

Veranstaltungsort

Niederrheinische Akademie auf Haus Wohnung

Frankfurter Str. 433
46562 Voerde

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